BVG erklärt Paragraf 217 StGB für nichtig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Paragrafen 217 StGB am 26. Februar 2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht eines Menschen auf selbstbestimmtes Sterben bestätigt sowie jenes hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist nicht auf fremd definierte Situationen wie schwere … BVG erklärt Paragraf 217 StGB für nichtig weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden