bitcoin twitter facebook

Februar 26, 2020

BVG erklärt Paragraf 217 StGB für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Paragrafen 217 StGB am 26. Februar 2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht eines Menschen auf selbstbestimmtes Sterben bestätigt sowie jenes hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist nicht auf fremd definierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen bestellt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.

Der Verbot einer geschäftsmäßigen, also wiederholten, Ausübung von Sterbehilfe verletze in der Tat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, da es eine objektiv einschränkende Wirkung entfaltet und es dem Einzelnen faktisch weitgehend unmöglich macht, Suizidhilfe zu erhalten.

Mehr: https://www.sueddeutsche.de/politik/sterbehilfe-urteil-meinung-1.4821470